Saturday 28 January 2017

Europäische Provisions Forex Untersuchung

Konsultation über FX-Finanzinstrumente Es wurde über die mangelnde Harmonisierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf die Frage hingewiesen, wo die Grenze zwischen einem FX-Finanzinstrument und einem Devisenterminkontrakt liegt. Die Kommission bemüht sich daher um die Beteiligung der Stakeholder an der Stelle, an der sie diese Grenze in Betracht ziehen sollten. Diese Konsultation ist enger gefasst und hat zum Ziel, Klarheit über diese Abgrenzung zu schaffen, um eine klare, angemessene und kohärente Anwendung der einschlägigen Finanzvorschriften in der gesamten EU zu gewährleisten. Wie Sie Ihren Beitrag einreichen Die Teilnahmefrist für diese Beratung ist nun vorbei. Konsultationsdokument Referenzdokumente und sonstige damit zusammenhängende Beratungen Kontaktdaten Verantwortliche Dienste Binnenmarkt und Dienstleistungen GD, Finanzmärkte Referat G31608211160Darlehen Märkte E-Mail: markt-g365312ec. europa. eu Warum dauert die Konsultation weniger als 12 Wochen? Dies ist eine technische Frage, die Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der Finanzvorschriften in der gesamten EU eine rasche Reaktion auf die Regulierung erforderlich ist. Anzahl der erhaltenen Antworten zu dieser Konsultation Es wurden 79 Beiträge eingegangen. Beiträge ansehen Im Interesse der Transparenz werden die Organisationen aufgefordert, der Öffentlichkeit relevante Informationen über sich selbst zukommen zu lassen, indem sie sich im Zinsvertretungsregister registrieren und ihren Verhaltenskodex unterzeichnen. Wenn die Organisation nicht registriert ist, wird die Einreichung getrennt von den registrierten Organisationen veröffentlicht. Schutz persönlicher Daten und DatenschutzerklärungBrüssel, 20. Mai 2014 Erklärung zum Euro-Zinsderivate-Fall Brüssel. 20. Mai 2014 Die Kommission sendet heute ihre Mitteilung der Beschwerdepunkte an drei große internationale Banken Crdit Agricole, HSBC und JPMorgan Chase. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt bei unseren Kartelluntersuchungen im Finanzsektor. Im Rahmen derselben Untersuchungen hat die Kommission bereits im Dezember 2013 eine Geldbuße in Höhe von 1,7 Mrd. EUR für acht internationale Finanzinstitute verhängt. Dieser Betrag beinhaltete für diese Unternehmen eine 10-Kürzung, da sie sich bereit erklärt hatten, den Fall mit der Kommission zu klären. Damals haben wir festgestellt, dass vier Banken Barclays, die Deutsche Bank, die Royal Bank of Scotland und Socit Gnrale an einem Kartell für Zinsderivate teilnahmen, die auf die Euro-Währung lauten. Diese Finanzprodukte basieren auf dem EURIBOR-Benchmark (für die Euro-Interbank-Rate). Seit dieser Zeit haben wir unsere Untersuchung im Rahmen des Standardkartellverfahrens für die drei Parteien fortgesetzt, die sich nicht mit der Kommission, nämlich Crdit Agricole, HSBC und JPMorgan Chase, abfinden. Wir haben nun die vorläufige Schlussfolgerung, dass diese drei Banken auch an diesem Kartell teilgenommen haben. Wenn dies bestätigt würde, wäre ein solches Verhalten eine Verletzung der EU-Kartellregeln, die wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbieten. Die drei Banken haben jetzt die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Wir werden alle Argumente sorgfältig prüfen, bevor wir eine endgültige Entscheidung treffen. Wenn es offensichtlich ist, dass diese drei Banken am Kartell teilgenommen haben, wäre dies eine sehr schwere Zuwiderhandlung, und die Kommission würde Sanktionen verhängen. Zinsderivate wie Swaps, Futures, Optionen oder Termingeschäfte spielen eine wichtige Rolle, um Finanzinstituten und Unternehmen die Steuerung der mit den Zinsschwankungen verbundenen Risiken zu ermöglichen. Solche Finanzmärkte erfordern Transparenz und einen gesunden Wettbewerb. Diese Zutaten sind für die Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzsektor unerlässlich, was eine Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Erholung der europäischen Wirtschaft ist. Die kartellrechtlichen Regelungen müssen im Finanzsektor wie in allen anderen Wirtschaftszweigen eingehalten werden. Marktakteure sollten miteinander konkurrieren, nicht miteinander kollidieren. Aus diesem Grund ergänzt die kartellrechtliche Durchsetzung in diesem Bereich die Bemühungen der Finanzaufsichtsbehörden und - behörden. Die kartellrechtliche Untersuchung des Finanzsektors hat daher für die Kommission oberste Priorität. Parallel zu dem Fall, den ich Ihnen heute vorgestellt habe, verfolgen wir unsere Untersuchung gegen einen Broker im Yen-Zinsmarkt. Weiterhin betrachten wir den Schweizer Franken Zinsmarkt und den Devisenmarkt (Forex). Und wir suchen noch nach möglichen Absprachen in Bezug auf Benchmarks für Öl und Biokraftstoffe. Für die Öffentlichkeit: Europe Direct per Telefon 00 800 6 7 8 9 10 11 oder per Email


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